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Altersvorsorge
Betr. Altersvors.

Betriebliche Altersvorsorge - Die arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage

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Diese Versicherungsform ist attraktiv für höhere Einkommensgruppen, da man hier auf einen Teil seines zukünftigen Gehaltes verzichtet.

Zugesagt wird dafür eine Kapitalzahlung im Rentenalter.

Der Arbeitgeber...

  • ...erbringt die Leistungen zur Pensionszusage selbst. In der Regel wird auch keine Zahlung an eine Versorgungseinrichtung geleistet. Das Geld bleibt so im Unternehmen und kann frei verwendet und angelegt werden.
  • ... zahlt später selbst die Betriebsrente an die ehemaligen Arbeitnehmer aus.
  • Einzahlungen durch den Arbeitnehmer (Gehaltsumwandlung) sind möglich.

Verzichten Sie als Arbeitnehmer auf eine Erhöhung Ihres Bruttogehaltes und profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen und der zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung.


 

nach obenDie Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Die Versorgungslücken der Gesetzlichen Rente werden geschlossen. Ihr Lebensstandard bleibt auch im Alter erhalten.
  • Auf jenen Teil Ihres Gehaltes, auf den Sie jetzt verzichten, zahlen Sie keine Steuern.
  • Sonderzahlungen, beispielsweise Gratifikationen oder Tantiemen (das sind ergebnisabhängige vertraglich zugesagte Erfolgsbeteiligungen des Unternehmens), können in die Pensionszusage einfließen. Auch diese bleiben zunächst unversteuert.
  • Die Versteuerung wird auf das Alter hinausgeschoben; dann in der Regel mit einem niedrigeren Steuersatz als Rentner (nachgelagerte Besteuerung).
  • Sozialversicherungsersparnis - Bei Umwandlung des Einkommens, wird auf diesen Teil kein Sozialversicherungsbeitrag erhoben. Allerdings ist dieses Verfahren auf bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt.
  • Die Pensionszusage ist selbstverständlich durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert.

Zur Erhaltung des Lebensstandards im Alter geht man heute von 70 Prozent des derzeitigen Bruttoverdienstes aus. Zur Zeit liegt die Höhe der Gesetzlichen Rentenversicherung nur bei ungefähr 41 Prozent des Bruttoverdienstes mit sinkender Tendenz. Wie soll diese Lücke aufgefüllt werden? Für Angestellte, bei denen das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist diese Lücke noch viel größer.
Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Vorteile dieser Pensionszusage...

 

nach obenDie Vorteile für den Arbeitgeber

  • Das Unternehmen bildet Pensionsrückstellungen in der Bilanz und schmälert so seinen zu versteuernden Gewinn.
  • Auch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung verringern sich bei Verzicht auf einen Teil des Gehaltes unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen.
  • Imagepflege für das Unternehmen und Verbleibanreiz der Beschäftigten mit dieser zusätzlichen Sozialleistung.

Lassen Sie sich individuell beraten!

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Betrieblichen Altersvorsorge.
Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
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